
Darum ist die Besteuerung des Ladestroms von Elektroautos keine gute Idee
Mit der fortschreitenden Verbreitung von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Um die Strassenfinanzierung langfristig zu sichern, muss das Besteuerungssystem angepasst werden. Der VSE unterstützt dieses Anliegen im Grundsatz: Die Strasseninfrastruktur muss in jedem Fall nachhaltig finanziert werden.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat zwei Varianten ausgearbeitet, wie Elektrofahrzeuge zukünftig besteuert werden könnten. Der Bundesrat hat dazu heute eine Vernehmlassung eröffnet.
Variante «Steuer auf den Ladestrom» ist abzulehnen
Eine Variante in der Vernehmlassung ist die Besteuerung des Ladestroms für Elektrofahrzeuge. Analog zur herkömmlichen Besteuerung beim Betanken von treibstoffbetriebenen Fahrzeugen würde dabei ein fester Zuschlag auf den Strom erhoben, mit dem BEV geladen werden.
Der VSE lehnt diese Variante entschieden ab. Die Erhebung der Steuer an der Ladesäule kann durch die Nutzung einer Industriesteckdose sehr einfach umgangen werden. Die Steuergerechtigkeit wird damit fundamental in Frage gestellt. VSE Direktor Michael Frank betont: «Eine Steuer auf den Ladestrom ist ein steuerpolitischer Irrweg: Sie lässt sich leicht umgehen, benachteiligt ehrliche Nutzer und untergräbt die Steuergerechtigkeit. So schafft man kein faires System, sondern neue Ungleichheiten.»
Zudem ist diese Variante ohne unverhältnismässigen Kontrollaufwand durch den Verteilnetzbetreiber nicht umsetzbar und hebelt die bewährte Aufgabenteilung im Messwesen aus. Es ist nicht die Aufgabe der Verteilnetzbetreiber, für den Bund Steuern einzutreiben.
Die zusätzlichen Abgaben führen ausserdem zu einer Mehrbelastung von Strom, der bereits heute mehrfach zur Finanzierung von Infrastruktur und für Förderzwecke belastet ist. Mit gutem Grund wurde eine auf dem Ladestrom basierende Strassenfinanzierung noch nirgends in Europa umgesetzt. Die Schweiz würde hier einmal mehr einen «Swiss finish» produzieren. Gerade im aktuellen wirtschaftspolitischen Umfeld ist das absolut unnötig und vermeidbar.
Besteuerung auf Basis der Fahrleistung ist die bessere Option
Die Erfassung der gefahrenen Distanz im Inland ist sehr viel einfacher und günstiger umsetzbar und führt nicht zu steuerlichen Ungerechtigkeiten. Die technischen Möglichkeiten dazu bestehen, sind ausgereift und verfügbar. Der VSE bevorzugt deshalb diese Variante.
Im Rahmen der Vernehmlassung wird der VSE zur Vorlage des Bundes detailliert Stellung nehmen.
Quelle: VSE